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Österreichische Akademie für Augenheilkunde und Optometrie
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Gewinnfreibetrag und Verhaltenskodex

GEWINNFREIBETRAG BLEIBT ERHALTEN

Die Steuerbegünstigung durch den Gewinnfreibetrag bleibt erhalten. Für Investitionen bei Gewinnen über 30.000 Euro jährlich, gibt es unverändert die Möglichkeit (a) von Realinvestitionen oder (b) –wie bisher – in Wohnbauanleihen zu investieren.

Ich hatte als Referent für Gesetzesbegutachtungen sofort eine Stellungnahme verfasst und gegen den Gesetzesentwurf Einwände erhoben, die ich dann noch durch einem Antrag im Kammervorstand begleiten konnte. Es hat also doch Sinn, wenn die Kammern selbstständiger Berufsgruppen konzertiert gegen überzogene Steuerbelastungen protestieren.

Dies ist übrigens auch für angestellte Ärztinnen und Ärzte von Bedeutung, die selbstständige Einkommen haben.

VERHALTENSKODEX – gewerbliche Tätigkeiten

Seitens des Bundesministeriums entstand Druck auf die ÖÄK, die Verhaltensweisen bei gewerblichen Tätigkeiten von ÄrztenInnen zu regeln. Leider kam ein früher „Entwurf“ eines „Entwurfes“ des erweiterten Verhaltenskodex (Stammfassung aus 2005) in Umlauf, der für Unruhe sorgte.

Die „Sektion Fachärzte“ hat mir daraufhin, als Leiter des Referates für Gesetzesbegutachtungen, diese Angelegenheit offiziell zur Bearbeitung übertragen (Sitzungsbeschluss). Ich habe eine rechtlich detaillierte Begutachtung erstellt, die dann im Dienstweg über das Kammeramt der Wiener ÄK an die ÖÄK weitergeleitet wurde und habe in der ÖÄK auch telefonisch nachurgiert.

Rechtlich ging es vor allem darum, die ÄrzteInnen trotz höchster berufsethischer Ansprüche vor Wettbewerbsnachteilen im Vergleich mit den gewerberechtlichen Möglichkeiten unserer MitbewerberInnen zu bewahren.

Meine Einwände und Vorschläge wurden zur Gänze berücksichtigt. Warum es nachträglich noch zu einem Antrag in der Wiener Kurie kam, entzieht sich meiner Nachvollziehbarkeit.

Wichtig bleibt, dass die anfangs recht unglückliche Version, samt der vielen doch etwas überzogen ausgefallenen Formulierungen (ein Arzt muss, ein Arzt hat zu, ein Arzt darf nicht…) in eine nunmehr praxisgerechte Form gegossen werden konnten.

Link zur konsolidierten Fassung:
www.aerztekammer.at/documents/10431/19066/ %C3%84rztlicher+Verhaltenskodex+konsolidierte+Fassung/4ce3afe0-57d0-4cc4-923a-0dab81fe045f?version=1.0

Ich hoffe in Ihrem Sinne gehandelt zu haben
und verbleibe mit kollegialen Grüßen

Wolfgang Radner
Referent für Gesetzesbegutachtungen – Niedergelassener Bereich
Ärztekammer für Wien

Präsident der
ÖAAO


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